Nutzung des privaten anstelle des Firmen-PKW: Keine Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für Dienstreisen mit einem Privatfahrzeug nicht als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn der Steuerpflichtige über einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Firmenwagen
Steuerkanzlei Salzinger5. Mai 2026


















