Unterschiedliche Restnutzungsdauer bei 2 Wohnungen im selben Gebäude
Das Finanzgericht Hamburg hat im entschiedenen Fall festgestellt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer der betroffenen Wohnungen kürzer ist als die gesetzlich standardisierte Dauer von 50 Jahren. Das führte dazu, dass die
Steuerkanzlei Salzinger31. Juli 2026


















