Gemeinnützigkeit: Satzungsmäßige Vermögensbindung
Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, dann entfällt die Steuerbefreiung. Eine
Steuerkanzlei Salzinger17. April 2026

















