Firmenfitness: steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfrei?
Bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenlos Firmenfitness-Programme an, ist zu prüfen, ob es sich um einen steuerfreien oder steuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelt. Das Bayerische Landesamts für Steuern (BayLfSt) erläutert,
Steuerkanzlei Salzinger31. Juli 2026


















