Skip to main content
 

Beratung

Gründung, Erweiterung, Nachfolge
Steuerplanung, Rechtsformwahl-/wechsel
Durchsetzungsberatung

 

Buchhaltung und Lohnabrechnung

Finanzbuchhaltung, Einrichten von Buchführungen, Umsatzsteuervoranmeldung
Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen

 
 

Steuererklärung

für Gewerbe, Freiberufler, Vermieter, Privatpersonen
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer

 

Jahresabschluss

Bilanzen, Gewinnermittlung
für Gewerbe, Freiberufler, GmbHs

 

Steuerberatung

in zweiter Generation seit 1968 in Altötting

Beratung:

Wir beraten Sie in steuerlichen Einzelfragen zur Einkommensteuer, Gewerbe-, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Wir planen mit Ihnen  in Fragen der Schenkung- und Erbschaftsteuer helfen bei Notarverträgen und geben Ihnen entscheidende Steuertipps.

Erstellung:

Wir fertigen sämtliche private und betriebliche Steuererklärungen. Helfen bei der Berechnung und Erklärung von Immobilienwerten für Zwecke der Schenkungs- und Erbschaftsteuer.

Vertretung:

Soweit erforderlich vertreten wir Sie im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, legen Einsprüche ein und verhandeln mit dem Finanzamt. Wir Begleiten Sie bei den unterschiedlichsten Betriebsprüfungen und unterstützen Sie bei Erbschaft, Schenkung, Vermögensplanung und Selbstanzeigen.

Wir unterstützen Gewerbetreibende und Freiberufler bei der Erstellung der Finanzbuchführung durch

  • Verbuchung der laufenden Geschäftsfälle
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten

Wir erstellen die Lohnabrechnung ihrer Mitarbeiter

  • Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Übertragung aller Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Bereitstellungen elektronischer Überweisungsträger

Handels- und Steuerbilanzen:

Wir erstellen Handels- und Steuerbilanzen
für bilanzierende Gewerbetreibende, OHGs, GmbHs, GmbH & Co. KGs und auch kleine AGs.
Selbstverständlich beachten wir dabei alle handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, während unsere Aufmerksamkeit darauf liegt, Ihre Steuern zu optimieren.

Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Für kleine Einzelunternehmern und Freiberufler, Besitzer von Photovoltaikanlagen erstellen wir die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EstG.

Private Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie Ihre private Einkommensteuererklärung und ermitteln Ihr zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung aller steuerlich zulässigen Werbungskosten, Sonderausgaben und Abzugsbeträge: damit Ihre Steuerlast so gering wie möglich ausfällt und mehr Netto vom Brutto übrigbleibt. Darüber hinaus beraten wir Sie stets individuell zu Ihrer steuerlichen Situation, um eine bestmögliche Steuerersparnis für Sie zu erzielen. Ebenso sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen sowie bei der Einheitswerterklärung.

Betriebliche Steuererklärungen

Auch im betrieblichen Bereich erstellen wir für Sie alle erforderlichen Steuererklärungen wie Körperschaftssteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Des Weiteren kümmern wir uns auch um die Erstellung von notwendigen Feststellungserklärungen unter der Berücksichtigung aller steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.

Leistungen Einkommenssteuererklärung:

  • sehr individuelle Beratung zur persönlichen Steuersituation
  • sämtliche Steuererklärungen für Privatpersonen, Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen
  • Beratung zur optimalen Wahl der Steuerklasse
  • Prüfung der Möglichkeit von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Fristgerechte, elektronische Übertragung an das Finanzamt
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor Finanzbehörden und dem Finanzgericht

Ermittlung des Bruttolistenpreises bei der 1%-Regelung

| Einkommensteuer | No Comments
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, den er auch für Privatfahrten nutzen darf, wendet er ihm insoweit einen geldwerten Vorteil zu, der als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist.…

Geplante Neuregelung für reine Elektrofahrzeuge

| Gewinnermittlung | No Comments
Die 1%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (= reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) anzusetzen.

Firmen-PKW: Abschreibung je nach Verwendung 

| Gewinnermittlung | No Comments
Zu den laufenden Kosten eines Firmenwagens gehört auch die Abschreibung. Die Abschreibung kann jedoch unterschiedlich ausfallen, weil es zum einen unterschiedliche Abschreibungstabellen gibt und zum anderen voneinander abweichende Regelungen.

Häusliches Arbeitszimmer bei unterschiedlichen Einkünften

| Einkommensteuer | No Comments
Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer insgesamt den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung, so sind die

Steuerberater für Gewerbetreibende, Freiberufler, Ärzte, Vermieter und Privatpersonen in Altötting. Buchführung, Lohnabrechnung, Steuererklärung, Jahresabschluss, Bilanz.