Zwangsaufwendungen als Betriebsausgaben
Verluste, die durch Straftaten verursacht werden, können berücksichtigt werden, wenn objektiv und zweifelsfrei feststeht, dass das auslösende Moment im betrieblichen Bereich liegt. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust
Steuerkanzlei Salzinger30. Oktober 2026


















