Außergewöhnliche Belastung bei Präimplantationsdiagnostik
Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.
Steuerkanzlei Salzinger17. Mai 2024


















