Amtliche Richtsatzsammlung auf dem Prüfstand
Eine Diskothek ist kein Restaurant. Daher kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek auch nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen
Steuerkanzlei Salzinger26. September 2025


















