Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise
Steuerkanzlei Salzinger28. Juni 2024


















