Einfuhrumsatzsteuer: Vorsteuer
Nur derjenige, der einen Gegenstand für die Umsätze seines Unternehmens einführt, kann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das setzt voraus, dass er den eingeführten Gegenstand und damit dessen Wert unmittelbar
Steuerkanzlei Salzinger22. September 2023