Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge
Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit richtet sich nach dem Arbeitslohn für die
Steuerkanzlei Salzinger28. Juni 2024


















