Stiefkinder: Kindergeld auch ohne Fortbestand der Ehe
Das Kind des Ehegatten kann auch nach Auflösung der Ehe mit dem leiblichen Elternteil beim Stiefelternteil berücksichtigt werden. Zu den Stiefkindern gehören auch Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners beziehungsweise des
Steuerkanzlei Salzinger3. November 2023















