Veräußerung: Trennungsbedingter Auszug des Ehepartners
Es liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn die Immobilie (auch) an den geschiedenen Ehegatten überlassen wird. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken liegt nur vor, wenn unterhaltsberechtigte Kinder typischerweise…
Steuerkanzlei Salzinger19. Juli 2024


















