Nachehelicher Unterhalt: Abzug von Prozesskosten
Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des
Steuerkanzlei Salzinger18. Oktober 2024


















