Kein Abzug von Aufwendungen für Ozempic bei Adipositas
Die Aufwendungen des Klägers für Ozempic zur Behandlung von Adipositas können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Ozempic ist in Deutschland nicht zur Behandlung von Adipositas zugelassen,
Steuerkanzlei Salzinger24. Oktober 2025


















