Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Ausgaben beim Jahreswechsel
Bei Unternehmern, die ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, ist die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe zu erfassen. Der Zu- oder Abfluss darf nur dann abweichend vom tatsächlichen
Steuerkanzlei Salzinger5. Dezember 2025


















