Umsatzsteuer: Keine Befreiung für Kampfsportschulen
Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass für Umsätze aus dem Betrieb einer privaten Kampfsportschule, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, keine Umsatzbefreiung infrage kommt.Praxis-Beispiel:Das saarländische
Steuerkanzlei Salzinger5. Dezember 2025


















