Abzug von Unterhaltszahlungen
Für Jahre ab 2025 gilt, dass ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen nur durch Banküberweisung anerkannt wird. Soweit bisher auch andere Zahlungswege zugelassen waren, wie z. B. die…
Steuerkanzlei Salzinger3. Januar 2025


















