Mode-Influencerin: Kleidung keine Betriebsausgaben
Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang nicht als Betriebsausgaben zu
Steuerkanzlei Salzinger22. März 2024


















