Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist scheinselbständig
Ein Reiterverein, der eine Reitlehrerin beschäftigt, ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Das gilt auch dann, wenn eine selbständige
Steuerkanzlei Salzinger12. Juli 2024


















