Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag auch 30 Jahre nach dessen Einführung noch für verfassungsgemäß erklärt. Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 als Ergänzungsabgabe gemäß Art.
Steuerkanzlei Salzinger28. März 2025


















