Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss lesbar sein, um wirksam die Erbfolge zu regeln. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat das Schreiben einer "alten Dame", das sich auch mithilfe einer Schriftsachverständigen nicht…
Steuerkanzlei Salzinger1. Dezember 2015