Bei der Berechnung der Einkommensteuer können Steuerpflichtige Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen.Ob zu diesen Aufwendungen auch ein Hausnotrufsystem gehört, entschied am 15.2.2023 der Bundesfinanzhof.…

Steuerkanzlei Salzinger1. August 2023