E-Mails können Handels- und Geschäftsbriefe sein
Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Die Finanzverwaltung darf allerdings kein sogenanntes Gesamtjournal
Steuerkanzlei Salzinger19. September 2025















