Leiharbeitnehmer: Erste Tätigkeitsstätte
Der BFH befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, der im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tätig ist, einer ersten
Steuerkanzlei Salzinger10. Oktober 2025


















