Erste Tätigkeitsstätte: Rettungssanitäter
Ordnet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter einem Versorgungsbereich zu, in dem sie grundsätzlich dauerhaft, aber wechselnd auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt werden, scheidet eine dauerhafte
Steuerkanzlei Salzinger23. Februar 2024


















