Beide Ehegatten als Kleinunternehmer: Kein Missbrauch
Das Bestreben eines Unternehmers "Steuern zu sparen" macht eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist. Gründen daher
Steuerkanzlei Salzinger22. August 2025


















