Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt…
![Steuerkanzlei Salzinger](https://s.gravatar.com/avatar/d63955f975107248534ec6506d6a8b96?s=480&r=pg&d=https%3A%2F%2Fcdn.auth0.com%2Favatars%2Fin.png)
Steuerkanzlei Salzinger2. April 2019