Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden - aber nur, so weit sie die sog. "zumutbare Belastung" überschreiten. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte bereits…
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Steuerkanzlei Salzinger1. September 2017