Zu den steuerlich ansetzbaren "außergewöhnlichen Belastungen" zählen u. a. Krankheitskosten (Arztkosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente), sofern Ihre Krankenkasse diese Leistungen nicht übernimmt, Pflege- und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern, sofern…
Steuerkanzlei Salzinger1. Oktober 2017