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Influencer – Jetzt folgt Dir auch das Finanzamt

By 24. September 2021September 25th, 2021SocialMedia

Die Social-Media-Branche rückt zunehmend in den Fokus der Finanzämter. Nach der Kennzeichnungspflicht von Werbebeiträgen kommt nun der Fiskus. Influencer und andere Social-Media-Akteure sind daher gut beraten, sich frühzeitig auch um ihre steuerlichen Aspekte zu kümmern.

Wer was zu spät tut, riskiert empfindliche Nachzahlungen, die bis zur Insolvenz führen können. Bei fehlenden oder falschen Angaben können auch Steuerstrafverfahren die Folge sein. Erstmals veröffentlichte eine Steuerbehörde Grundlageninformationen zur Steuerpflicht von Influencern; Herausgeber sind das Bayerische Landesamt für Steuern und die dortige Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce). Die Kernbotschaft ist eindeutig: »Wir haben euch im Blick!«

Bayerisches Landesamt für Steuern – Steuerliche Informationen für Social-Media-Akteure