Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag sind als Arbeitseinkommen anzusehen und pfändbar. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in ihrem…
Steuerkanzlei Salzinger1. März 2017