Eine Rechnung, die nicht alle vom Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben enthält (im entschiedenen Fall die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), kann berichtigt werden. Dafür sind die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument, das spezifisch…
Steuerkanzlei Salzinger1. April 2016