Die Finanzverwaltung in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sieht bei Onlinehändlern, die Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen betreiben, dies nicht mehr als Dienstleistung, sondern als "Nutzungsüberlassung von…
Steuerkanzlei Salzinger2. April 2019