In einem vom Finanzgericht Köln (FG) am 13.1.2016 entschiedenen Fall machte eine Steuerpflichtige für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung ca. 2.400 € Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. Das Finanzamt berief…
Steuerkanzlei Salzinger1. Juni 2016