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Haushaltsnahe Dienstleistungen – hier: Glasfaseranschlüsse und Reparatur von Elektrogeräten

Die Aufwendungen für private Glasfaseranschlüsse können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen als "Handwerkerleistungen" steuerlich geltend gemacht werden. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die…
Steuerkanzlei Salzinger
2. November 2017