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Mit dem Studium Steuern sparen – Studienkosten als Werbungskosten

By 1. November 2015Februar 1st, 2016für alle Steuerpflichtige, Steuerrecht

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Studierende ihre Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und damit einen Verlustvortrag bescheinigt bekommen.
Durch Gesetzesänderungen und ständige Änderung der Rechtsprechung ist das Thema sehr unübersichtlich geworden.

Der Bund der Steuerzahler hat nun eine Broschüre aufgelegt, mit der sich Studierende und Eltern informieren können –> zur Broschüre.