Steuertipps und Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht.
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Arbeitshilfen

Wir haben für Sie Arbeitshilfen hinterlegt, die Ihnen die Vorbereitung Ihrer Unterlagen erleichtern sollen.
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Mandanten-Fernbetreuung

Fernbetreuung mit dem Datev Kundenmodul
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Unsere Mandanten

Gewerbetreibende – Handwerker
Wir beraten Gewerbetreibende aus allen Branchen, insbesondere: Handwerker, Einzelhändler, Gastronomie und Hotels, Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens.

Zum Leistungsangebot

Freiberufler – Ärzte
Wir beraten Gewerbetreibende aus allen Branchen insbesondere Handwerker, Einzelhändler, Gastronomen aber auch Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe.
Wir kümmern uns um die Finanz- und Lohnbuchhaltung inklusive die fristgerechte Erstellung aller Meldungen, fertigen den Jahresabschluss und die betrieblichen und privaten Steuererklärungen.

Privatpersonen – Vermieter
Wir erstellen sowohl betriebliche als auch private Steuererklärungen für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter, Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger.

Existenzgründer
Wir erstellen sowohl betriebliche als auch private Steuererklärungen für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter, Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger.

Im Fokus

2. Januar 2023 in für alle Steuerpflichtige, für Freiberufler, für Gewerbetreibende, Newsletter, Steuerrecht

Unternehmereigenschaft beim Internethandel (hier: ebay)

Nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes ist ein Steuerpflichtiger Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch…
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2. Januar 2023 in für alle Steuerpflichtige, für Freiberufler

Bürgerliche Kleidung ist keine Betriebsausgabe

Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung, wenn es um die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen geht, die auch der privaten Vermögensebene zugeordnet werden könnten.  Ein…
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2. Januar 2023 in für Freiberufler, für Gewerbetreibende, für GmbHs, Steuerrecht

 Betriebliche Schuldzinsen bei Überentnahme

Es ist noch nicht lange her, als das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der bisher angewandte Zinssatz von 0,5 % pro Monat für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Daraufhin wurde…
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2. Januar 2023 in für alle Steuerpflichtige, für Immobilienbesitzer, Steuerrecht

Verlängerung der Frist der Grundsteuererklärungen

Die Berechnung der Grundsteuer errechnet sich seit Jahren anhand veralteter Werte. Deswegen sollen ab 2025 neue Berechnungsgrundlagen gelten. Für diese werden aber die aktuellen Grundstückswerte benötigt, sodass alle Grundstückseigentümer in…
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Der Beruf des Steuerberaters

Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persön­lichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.

Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.

Zwei Wege führen normalerweise zum/zur Steuerberater/-in: Ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung.
Nach einer sich daran anschließenden, mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, kann man zum Steuerberaterexamen antreten.
Nur wer diese bundesweit einheitliche Eignungsprüfung besteht, kann sich von einer der Steuerberaterkammern zum Steuerberater bestellen lassen und ab da an die Berufsbezeichnung des Steuerberaters führen.
>> mehr informationen auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer

Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Er ist Interessenvertreter seiner Mandanten und auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Steuerberater unterliegen daher besonderen berufsrechtlichen Regelungen.

Diese Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufs­ordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) im Einzelnen geregelt. Die im StBerG normierten Berufspflichten (z. B. Pflicht zur Verschwiegenheit, Unabhängig­keit, Eigenverantwortlichkeit) werden insbesondere durch die BOStB näher konkreti­siert.

Die Gebühren des Steuerberaters, soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht, bemessen sich nach den Bestimmungen der Steuerberater­vergütungsverordnung (StBVV).

Die StBVV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.