Gewerbetreibende – Handwerker
Wir beraten Gewerbetreibende aus allen Branchen, insbesondere: Handwerker, Einzelhändler, Gastronomie und Hotels, Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens.
Steuertipps und Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht.
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Arbeitshilfen
Wir haben für Sie Arbeitshilfen hinterlegt, die Ihnen die Vorbereitung Ihrer Unterlagen erleichtern sollen.
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Mandanten-Fernbetreuung
Fernbetreuung mit dem Datev Kundenmodul
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Unsere Mandanten
Freiberufler – Ärzte
Wir beraten Gewerbetreibende aus allen Branchen insbesondere Handwerker, Einzelhändler, Gastronomen aber auch Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe.
Wir kümmern uns um die Finanz- und Lohnbuchhaltung inklusive die fristgerechte Erstellung aller Meldungen, fertigen den Jahresabschluss und die betrieblichen und privaten Steuererklärungen.
Im Fokus
Der Beruf des Steuerberaters
Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.
Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.
Zwei Wege führen normalerweise zum/zur Steuerberater/-in: Ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung.
Nach einer sich daran anschließenden, mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, kann man zum Steuerberaterexamen antreten.
Nur wer diese bundesweit einheitliche Eignungsprüfung besteht, kann sich von einer der Steuerberaterkammern zum Steuerberater bestellen lassen und ab da an die Berufsbezeichnung des Steuerberaters führen.
>> mehr informationen auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer
Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Er ist Interessenvertreter seiner Mandanten und auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Steuerberater unterliegen daher besonderen berufsrechtlichen Regelungen.
Diese Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) im Einzelnen geregelt. Die im StBerG normierten Berufspflichten (z. B. Pflicht zur Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit) werden insbesondere durch die BOStB näher konkretisiert.
Die Gebühren des Steuerberaters, soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht, bemessen sich nach den Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die StBVV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.