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Geschenke an Mitarbeitende

By 17. Februar 2022FAQ

Steuerfrei bis 60 Euro nur bei persönlichen Ereignissen

Aufmerksamkeiten in Form von Sachzuwendungen können zu persönlichen Ereignissen bis zu einem Wert von 60 Euro (inkl. USt) steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Diese Befreiung kommt aber an Weihnachten ebenso wenig in Betracht wie beim Betriebsjubiläum. Sie gilt nur für persönliche Ereignisse wie beispielsweise Geburtstage und Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes. Ein Arbeitnehmerjubiläum ist ebenfalls ein persönliches Ereignis. Weihnachten ist kein persönliches Ereignis. Das wurde auch vom Finanzgericht Hessen (FG Hessen, Urteil v. 22.2.2018. 4 K 1408/17) bestätigt. Zu beachten ist auch, dass es sich bei der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro um einen Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer handelt.

Grundsätzlich können auch Aufmerksamkeiten als Gutscheine oder Prepaid-Karten ausgegeben werden. Wichtig ist, dass die Gutscheine und Geldkarten ausschließlich zum Bezug von bestimmten Waren oder Dienstleistungen berechtigen und nur im Inland einlösbar sind (vgl. Sachbezugsfreigrenze).