Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen, ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 %. Das…
Steuerkanzlei Salzinger1. August 2016