Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Die Anträge auf Vorsteuervergütung sind elektronisch über das Online-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Das BZSt prüft,…
Steuerkanzlei Salzinger1. September 2016